Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses
Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist zwingend erforderlich. Die
Aushändigung des Reisepasses ist persönlich oder gegen Vorlage einer Vollmacht an Dritte möglich.
Rechtsvorschrift:
Passgesetz (PassG), Passverordnung (PassV)
notwendige Unterlagen:
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Personalausweis und/oder Reisepass
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Geburtsurkunde (ggf. Stammbuch)
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aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm) entsprechend den biometrischen Anforderungen
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Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten bei Antragstellern bis Vollendung des 18. Lebensjahre
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Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist der Antrag durch das Kind persönlich zu unterschreiben (Unterschrift vor dem 10. Lebensjahr möglich).
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Ab dem 6. Lebensjahr müssen Fingerabdrücke zwingend abgegeben werden.
Gültigkeit:
6 Jahre für Personen unter 24 Jahren, 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren
Vorläufige Pässe sind 1 Jahr gültig.
Gebühren:
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26,00 Euro vorläufiger Reisepass
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37,50 Euro Reisepass unter 24 Jahre
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70,00 Euro Reisepass ab 24 Jahre
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32,00 Euro Expressverfahren Reisepass (zusätzlich)
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22,00 Euro 48-Seiten-Pass (zusätzlich)
Die Gebühr ist bei der Antragstellung (bar oder per EC-Karte) zu entrichten.
Bearbeitungszeit:
min. 8-9 Wochen
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, innerhalb von 72 Stunden
(3 Werktage) einen Express-Pass auszustellen. Die Ausstellung eines vorläufigen Passes erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn die Bearbeitungszeit eines Expresspasses nicht ausreichend ist.
Für Vielreisende, deren Reisepässe durch häufige Visaeinträge schnell voll sind, können Reisepässe mit 48 statt der herkömmlichen 32 Seiten ausgestellt werden.
Hinweis:
Vor einer Auslandsreise sollten Sie sich rechtzeitig informieren, welche Dokumente Sie zur Einreise benötigen und wie lange diese gegebenenfalls bei der Einreise noch gültig sein müssen. Genauere Informationen erteilt Ihnen das Auswärtige Amt.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen des BMI rund um das Thema Reisepass.