Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist zu beantragen, wenn im Rahmen von Baumaßnahmen oder Veranstaltungen die öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Fußwege usw.) in ihrer Nutzbarkeit teilweise oder vollständig eingeschränkt werden.
Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand (§§ 1 bis 4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i. V. m. dem Gebührentarif (GebTSt) in der jeweils geltenden Fassung).
Weitere Gebühren für Nachträge, Verlängerungen von verkehrsrechtlichen Anordnungen und Veranstaltungen sind im Gebührenverzeichnis der Gemeinde Lichtentanne zu finden.
Formular:
Der Antrag sollte dem Ordnungsamt der Gemeinde Lichtentanne 10 Arbeitstage vor Beginn der Bauarbeiten vorliegen, um eine fristgerechte Bearbeitung zu ermöglichen.
Wird der Antrag weniger als 3 Arbeitstage* vor Beginn der Bauarbeiten eingereicht, wird für die beschleunigte Bearbeitung ein Eilzuschlag in Höhe von 20% bis 50% der ursprünglichen Anordnung erhoben. (* Arbeitstage = Montag bis Freitag)
Ansprechpartner sh. rechts oben