Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Ein bestimmbarer Personenkreis kann einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht stellen. Nähere Information hierzu sind auf dem Antrag selbst enthalten, da eine Zuordnung zu einem Personenkreis zu erfolgen hat.
Den Antrag erhalten Sie im Bürgerservice der Gemeindeverwaltung Lichtentanne.