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Beglaubigung von Dokumenten, Unterschriften, Handzeichen

Wir beglaubigen Kopien von Zeugnissen, Urkunden bzw. Dokumenten sowie Unterschriften, wobei die Unterschrift in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden muss.
Nicht beglaubigt werden Dokumente und Urkunden, deren Beglaubigung durch Rechtsverordnung anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist und  Dokumente, deren Original Änderungen aufweist.

Rechtsvorschrift:
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) §§ 33 und 34

notwendige Unterlagen:

  • Vorlage des Originals und der Kopien
  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühren:
5,00 Euro

Ihr Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Frau Reek

Tel.: 0375 5697-116

meldeamt@gemeinde-lichtentanne.de

Öffnungszeiten

Dienstag
  9:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag
13:00 - 15:00 Uhr

Freitag
  9:00 - 11:30 Uhr

Sprechstunde
Bürgermeister:
Donnerstag
15:00 - 18:00 Uhr