Beglaubigung von Dokumenten, Unterschriften, Handzeichen
Wir beglaubigen Kopien von Zeugnissen, Urkunden bzw. Dokumenten sowie Unterschriften, wobei die Unterschrift in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden muss.
Nicht beglaubigt werden Dokumente und Urkunden, deren Beglaubigung durch Rechtsverordnung anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist und Dokumente, deren Original Änderungen aufweist.
Rechtsvorschrift:
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) §§ 33 und 34
notwendige Unterlagen:
- Vorlage des Originals und der Kopien
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren:
5,00 Euro