Schwerbehindertenausweis
Anspruch auf Ausstellung eines Ausweises für schwerbehinderte Menschen besteht ab einem GdB von mindestens 50.
Abhängig von den gesundheitlichen Voraussetzungen und den tatsächlich vorliegenden Funktionsbeeinträchtigungen besteht Anspruch auf einen Ausweis in grüner Farbe oder mit einem grün-orangen Flächenaufdruck.
Für die Gültigkeit des Ausweises ist regelmäßig - mit Ausnahme von Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr - ein Lichtbild erforderlich. Die Gültigkeit des Ausweises ist in der Regel auf 5 Jahre begrenzt und wird auf Antrag verlängert. In den Fällen, in denen keine Änderung des Gesundheitszustandes zu erwarten ist, kann der Ausweis auch unbefristet ausgestellt werden.
Der Schwerbehindertenausweis mit den eingetragenen Merkzeichen ist die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Nachteilsausgleiche müssen jeweils bei den gewährenden Stellen beantragt werden.
Soweit wegen eines GdB unter 50 ein Schwerbehindertenausweis nicht ausgestellt werden kann, besteht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Bescheinigung zur Vorlage bei den Finanzbehörden. Das Landratsamt Zwickau, Sozialamt wird die Voraussetzungen dafür prüfen und diese Bescheinigung von Amts wegen ausstellen.
Für die Bearbeitung der obigen Anträge ist der Landkreis Zwickau zuständig. Die Anträge sind somit an nachfolgende Anschrift zu senden:
Landkreis Zwickau
Landratsamt Zwickau
- Sozialamt -
Werdauer Str. 62
08056 Zwickau