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Infektionsschutz: Maßnahmen der Gesundheitsämter

Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen gibt folgende

Diese wurde auf der Grundlage des 6. Abschnittes des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und in Anlehnung an die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Institutes sowie die aktuellen Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten im Freistaat Sachsen erarbeitet.

§ 34 IfSG regelt die zu ergreifenden Maßnahmen der Gesundheitsämter bei Auftreten bestimmter übertragbarer Krankheiten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen. Die vorliegenden Empfehlungen bieten zu diesen und anderen gehäuft auftretenden übertragbaren Krankheiten eine Orientierung für die konkrete Umsetzung der Maßnahmen.