Familienpass beantragen
Wer erhält einen Familienpass?
- Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern
- Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern
- Eltern/Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben
Wo erhält man den Familienpass?
- im Rathaus der Gemeinde Lichtentanne, Bürgerservice
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
Der antragstellende Elternteil legt einen
sowie einen Nachweis über den Wohnsitz in Sachsen (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Bescheinigung, aus der sich der Wohnsitz ergibt), eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder und gegebenenfalls einen Schwerbehindertenausweis des Kindes vor.
Wie lange gilt der Familienpass?
Der Pass gilt ein Kalenderjahr. Sind alle Kinder, für die Eltern Kindergeld erhalten, unter 18 Jahre alt, kann der Pass bis zum Ende des übernächsten Jahres ausgestellt werden. Vollendet jedoch ein Kind das 18. Lebensjahr innerhalb des ersten Geltungsjahres, muss der Familienpass im nächsten Jahr neu beantragt werden.
Für welche Einrichtungen des Freistaates Sachsen gilt der Familienpass?
Der Familienpass gilt für die im nachfolgendem Link genannten Museen und Sammlungen, Schlösser, Burgen und Gärten: https://www.familie.sachsen.de/familienpass.html
Bei nicht aufgeführten Sonderausstellungen der Museen und Sammlungen können Einschränkungen gelten. Auskünfte dazu erteilen Ihnen die jeweiligen Einrichtungen. Für die Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten gilt der Familienpass nicht beim Besuch von Veranstaltungen (mit gesondertem oder erhöhtem Eintrittsgeld), bei Sonderausstellungen und bei Führungen.