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Reisegewerbekarte und Reisegewerbekartenverlängerung

Eine Reisegewerbekarte wird für das Betreiben eines Reisegewerbes benötigt.

notwendige Unterlagen:

  • Antrag
  • gültiger Personalausweis mit aktueller Wohnadresse bzw.
    gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung
  • aktuelles Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • ein aktuelles Foto im Passbildformat
  • Gesundheitszeugnis (beim Umgang mit unverpackten Lebensmitteln oder Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln gem. § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz))

Ihr Führungszeugnis und den Gewerbezentralregisterauszug senden Sie bitte an folgende Adresse:

Gemeinde Lichtentanne, Gewerbeamt
Hauptstraße 69, 08115 Lichtentanne

Ein Führungszeugnis und einen Gewerbezentralregisterauszug erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Einwohnermeldebehörde.

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie kostenfrei beim Finanzamt Zwickau-Land (Äußere Schneeberger Str. 62, 08056 Zwickau, Tel. 0375 / 44-400).

Bearbeitungszeit:
Der Zeitabstand zwischen Antragstellung und Erteilung der Erlaubnis beträgt mindestens drei Wochen

Formulare:

 

Ihr Ansprechpartner

Gewerbe
Frau Gleißl

Tel.: 0375 5697-134

gewerbe@gemeinde-lichtentanne.de

Öffnungszeiten

Dienstag
  9:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag
13:00 - 15:00 Uhr

Freitag
  9:00 - 11:30 Uhr

Sprechstunde
Bürgermeister:
Donnerstag
15:00 - 18:00 Uhr