Reisegewerbekarte und Reisegewerbekartenverlängerung
Eine Reisegewerbekarte wird für das Betreiben eines Reisegewerbes benötigt.
notwendige Unterlagen:
- Antrag
- gültiger Personalausweis mit aktueller Wohnadresse bzw.
gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung - aktuelles Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei einer Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- ein aktuelles Foto im Passbildformat
- Gesundheitszeugnis (beim Umgang mit unverpackten Lebensmitteln oder Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln gem. § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz))
Ihr Führungszeugnis und den Gewerbezentralregisterauszug senden Sie bitte an folgende Adresse:
Gemeinde Lichtentanne, Gewerbeamt
Hauptstraße 69, 08115 Lichtentanne
Ein Führungszeugnis und einen Gewerbezentralregisterauszug erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Einwohnermeldebehörde.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie kostenfrei beim Finanzamt Zwickau-Land (Äußere Schneeberger Str. 62, 08056 Zwickau, Tel. 0375 / 44-400).
Bearbeitungszeit:
Der Zeitabstand zwischen Antragstellung und Erteilung der Erlaubnis beträgt mindestens drei Wochen.
Formulare: