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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Lichtentanne ist bemüht, ihre Website www.gemeinde-lichtentanne.de barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind

  • das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG),
  • das Sächsische Inklusionsgesetz (SächsInklusG),
  • das Sächsische E-Government-Gesetz (SächsEGovG) sowie
  • das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG).

Maßstab für die Barrierefreiheit sind die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG – Web Content Accessibility Guidelines) 2.1 auf Level AA, die im als W3C Recommendation (Web Standard) veröffentlicht wurden (Kriterien der europäischen Norm EN 301 549, Version 2.1.2) sowie die weiterentwickelte BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung). Die Webseite beruht auf einer zentralen technischen Codebasis, die bereits mehrfach geprüft und an die Anforderungen der Barrierefreiheit angepasst wurde. Sie ist derzeit noch nicht komplett mit den technischen Anforderungen gemäß der Verordnung BITV 2.0 vereinbar.

PDF-Dokumente sind auf unseren Seiten zum Teil nur eingeschränkt zugänglich.

Sollten Ihnen noch bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Website auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie uns an:

E-Mail:   pressestelle@gemeinde-lichtentanne.de
Telefon: 0375 5697-124

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Webseiten benachteiligt zu sein oder von uns keine zufriedenstellende Antwort zu Anfragen bezüglich der Barrierefreiheit der Webseite erhalten zu haben, können Sie sich an den Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, wenden:

https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/beauftragter-der-saechsischen-staatsregierung.html