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Wahlen 2024: Hinweise für Wahlhelfer

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunal- und Europawahlen in Lichtentanne statt. Außerdem erfolgt am 1. September 2024 die Wahl zum 8. Sächsischen Landtag.

Für die Stimmabgabe sind in der Gemeinde Lichtentanne fünf Wahllokale eingerichtet; zwei davon in Lichtentanne sowie jeweils eines in den Ortsteilen Ebersbrunn, Schönfels und Stenn. Jedes Wahllokal hat einen Wahlvorstand, der für den ordnungsgemäßen Ablauf und die anschließende Ermittlung des Wahlergebnisses verantwortlich ist.

Die Wahllokale sind an den Wahltagen für die Stimmenabgabe von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Direkt im Anschluss erfolgt durch die Wahlvorstände die Stimmenauszählung.

Die Gemeindeverwaltung sucht Bürgerinnen und Bürger, die in einem Wahlvorstand mitarbeiten möchten. Es wird angestrebt, die Wahlhelfer in Wohnortnähe einzusetzen. Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand erhalten die Wahlhelfer eine Entschädigungspauschale.

Wenn Sie uns durch eine Mitarbeit in einem Wahlvorstand unterstützen möchten, senden Sie bitte Ihre Bereitschaftserklärung per E-Mail an kontakt@gemeinde-lichtentanne.de oder per Post an

   Gemeinde Lichtentanne
   Wahlamt
   Hauptstraße 69
   08115 Lichtentanne

Hier finden Sie das entsprechende Formular sowie die Hinweise zum Einsatz als Wahlhelfer und die Informationen zum Datenschutz.

Die Bereitschaftserklärung kann auch im Sekretariat des Rathauses abgegeben werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt für Wahlhelfer. Gerne beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus Ihre Fragen auch telefonisch unter Telefon 0375 5697-111 oder per E-Mail an kontakt@gemeinde-lichtentanne.de.