Skip to content

Häufig gestellte Fragen

Wer baut aus?

Den Zuschlag für den Breitbandausbau der sogenannten "weißen Flecken" in der Gemeinde Lichtentanne erhielt die Telekom AG.

Wo wird ausgebaut?

Der Breitbandausbau erfolgt schrittweise und findet ausschließlich in genau definierten, förderfähigen Erschließungsgebieten statt. Ihre Adresse ist berücksichtigt, sofern kein anderer Netzbetreiber den Ausbau plant und bei Ihnen betreiberunabhängig weniger als 30 MBit/s im Download verfügbar sind. Ebenso werden die beiden komunalen Schulen angeschlossen.

Wann wird ausgebaut?

Der Ausbau beginnt voraussichtlich im Frühjahr 2021.

Was muss ich tun, um angeschlossen zu werden?

Der Versorgungsvertrag sieht vor, dass jeder förderfähige Haushalt/jedes Unternehmen innerhalb der Erschließungsgebiete einen Glasfaseranschluss bis ins Haus erhält. Die dafür notwendige Eigentümerzustimmungsanträge wurde durch die Gemeindeverwaltung an die betroffenen Haushalte versendet. Die Verlegung der Glasfaserkabel über die Hausgrundstücke erfolgen selbstverständlich nur mit Zustimmung der Eigentümer. Wird diese nicht erteilt, endet die Glasfaserleitung an der Grundstücksgrenze. Die Kosten für einen späteren Hausanschluss trägt der Eigentümer selbst. Wir empfehlen allen Eigentümern, sich an das zukunftsträchtige Glasfasernetz anzuschließen.

Was kostet der Glasfaseranschluss?

Der Glasfaseranschluss bis zum Hausübergabepunkt ist für im Rahmen des geförderten Breitbandausbauprojektes kostenfrei – unabhängig davon, ob dieses Netz genutzt wird.

Können bisherige Geräte und die Verkabelung weiterverwendet werden?

Ja! Vorhandene Telefone, Faxgeräte, Telefonanlagen und ggf. auch Router funktionieren bei entsprechenden Konfiguration der Glasfaserübergabe in der Regel weiter. Eine im Haus vorhandene Kupferverkabelung kann ab Netzwerkabschlusspunkt unter Berücksichtigung gewisser Rahmenparameter genutzt werden. Dieses ist jedoch immer individuell mit dem Ansprechpartner des Telekommunikationsanbieters abzuklären.

Muss das Grundstück aufgegraben werden?

Die Verlegung des Glasfaserkabels erfolgt meist unterirdisch in einem Leerrohr. Sofern das Gebäude nicht schon über ein freies Leerrohr bis zum öffentlichen Verkehrsraum verfügt, muss dies neu verlegt werden. Hierbei kommen je nach Untergrundbeschaffenheit und Länge der zu überwindenden Strecke unterschiedliche Verlegemethoden wie beispielsweise das Einschießen per Erdrakete, eine Spülbohrung oder die Verlegung im offenen Graben zum Einsatz. Die optimale Verlegemethode wird zwischen dem Eigentümer und dem Dienstanbieter individuell abgestimmt. Liegt das Kupferkabel oberirdisch, kann auch das Glasfaserkabel oberirdisch verlegt werden, sofern es die Mastlinie zulässt.

Wie sieht der Glasfaseranschluss im Haus aus?

Das Glasfaserkabel endet nach Mauerdurchführung am Glasfaserübergabepunkt. Dieser befindet sich in der Regel im Keller des Gebäudes. Die weitere Verkabelung im Haus hängt von den individuellen Gegebenheiten bzw. vorhandenen Geräten ab. Grundsätzlich muss das Lichtsignal der Glasfaser in ein elektronisches Signal „übersetzt“ werden, das Computer und Telefone verstehen. Hierfür gibt es unterschiedliche Lösungen, die zwischen Dienstanbieter und Eigentümer passgenau gefunden werden. Die angeschlossenen Geräte sind in Steckdosennähe anzubringen.

Ab wann kann das schnelle Internet genutzt werden?

Zwischen dem technischen Anschluss und der tatsächlichen Buchbarkeit kann es zu Verzögerungen kommen. Für diesbezügliche Fragen steht der unten benannte Ansprechpartner zur Verfügung.

Muss der Anbieter gewechselt werden, um einen Glasfaseranschluss zu bekommen?

Grundsätzlich stellt primär der mit dem Ausbau beauftragte Anbieter auch den Glasfaserdienst zur Verfügung. Per Versorgungsvertrag ist aber geregelt, dass Mitbewerber unter regulierten Konditionen auf die neu errichteten Netze zugreifen dürfen. Sollte ein Anbieterwechsel erforderlich sein, um das Glasfasernetz zu nutzen, ist eine frühzeitige Information zu Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen beim bisherigen Anbieter ratsam.

Ist der Glasfasertarif teuer?

Solange kein Tarif- oder Anbieterwechsel vorgenommen wird, bleibt erst einmal alles so wie bisher. Bei Buchung eines höherwertigen Tarifes bzw. bei Anbieterwechsel können abweichende Konditionen gelten.

Förderhinweis

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes. Die Mitfinanzierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erfolgt auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossenen Haushaltes.