Stehendes Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank
Gewerbetreibender:
Die Gewerbeanzeige muss spätestens 4 Wochen vor Beginn des Betriebes erfolgen. Es ist anzugeben, ob alkoholische Getränke, zubereitete Speisen oder beides angeboten werden sollen.
Mit der Anzeige sind vorzulegen:
Nachweis über beantragtes Führungszeugnis
Nachweis über beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Nachweis über beantragte Auskunft aus dem vom Insolvenzgericht zu führenden Verzeichnis bzw. Auskunft
Nachweis über beantragte Auskunft aus dem vom Vollstreckungsgericht zu führenden Verzeichnis bzw. die Auskunft
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Personalausweis oder Reisepass
bei juristischen Personen zusätzlich: Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister und Kopie des Gesellschaftervertrags bzw. der Satzung
Die Gemeinde bescheinigt den Empfang der Anzeige und leitet die Daten der Anzeige unverzüglich an die zuständigen Fachbehörden weiter:
Bauaufsicht
Lebensmittelüberwachung
Immissionsschutz
Gesundheitsschutz
Jugendschutz