Deutsche Telekom
Breitbandausbau durch die Deutsche Telekom
Der Breitbandausbau durch die Deutsche Telekom wird mit Fördermitteln des Bundes sowie Landesmitteln finanziert und soll alle förderfähigen Unternehmen und Haushalte mit einer schnellen und zuverlässigen Internetanbindung ausstatten.
Die einzelnen Schritte bei der Planung und Umsetzung des Breitbandausbaus sind im Unterpunkt PROJEKTFORTSCHRITT aufgeführt.
Aktueller Stand
Aktuell erfolgen abschließende Arbeiten zum Breitbandausbau im Rahmen der Weiße-Flecken-Förderung. Das von der Telekom AG beauftragte Tiefbauunternehmen hat in Simme mehr als 45 Kilometer Glasfaserkabel verlegt. Außerdem wurden 12 neue Netzverteiler aufgestellt.
In einigen Straßenzügen kann das Glasfasernetz nach Buchung eines entsprechenden Tarifes bereits genutzt werden. Dazu gehören die Arndtstraße, die Jahnstraße, die Kohlenstraße und die Rosa-Luxemburg-Straße.
Hinweis zum Breitbandausbau in unserer Gemeinde:
Alle Haushalte, die an das Netz der Antennengemeinschaft Lichtentanne w.V. angeschlossen sind, können das schnelle Internet über das anliegende TV-Kabel bereits nutzen. Dazu ist ggf. ein Neuvertrag oder eine Vertragsumstellung mit dem Anbieter und Betreiber km3 teledienst notwendig.
Der beschriebene Breitbandausbau durch die Gemeinde Lichtentanne umfasst nur die sogenannten weißen Flecken – also die Gebiete, die weder von der Telekom AG noch von einem anderen Netzbetreiber wie z.B. km3 teledienst GmbH ausgebaut werden. Nur diese Gebiete können förderfähig durch die Gemeinde Lichtentanne ausgebaut werden.
Projektförderung
Das Weiße-Flecken-Ausbauprojekt in der Gemeinde Lichtentanne wird gefördert durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages (Bundesförderprogramm Breitband) sowie mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen).
Die Gemeinde Lichtentanne hat die entsprechende Förderung beim Bund und beim Freistaat Sachsen beantragt. Der Bund stellte daraufhin Fördermittel in Höhe von 50.000 Euro für die Planung des Breitbandprojektes und 700.000 Euro für den Ausbau des Breitbandnetzes zur Verfügung.
Für den Freistaat Sachsen übergab Staatssekretär Stefan Brangs, Beauftragter der Staatsregierung für Digitales, einen Fördermittelbescheid über eine Million Euro für das Breitbandausbauprojekt.
Rechtliche Grundlagen sind die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie die Richtlinie "Digitale Offensive Sachsen" vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
Projektträger des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
Projektziele
Das Weiße-Flecken-Ausbauprojekt in der Gemeinde Lichtentanne soll bislang hinsichtlich der Internetanbindung unterversorgte Gemeindegebiete mit leistungsfähigen Internetanschlüssen ausgestatten.
Das Projekt hat die Erschließung der „weißen Flecken“ (Adressen mit weniger als 30 Mbit/s im Download) zum Gegenstand.
Ziel des Projektes ist die möglichst umfassende und flächendeckende Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen und der beiden Schulstandorte mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten.
Die Gemeinde Lichtentanne umfasst eine Fläche von 27,33 km² und hat etwa 6.500 Einwohner. Die Erschließungsmaßnahme wird ca. 500 Haushalte und Unternehmen betreffen.
Projektfortschritt
APRIL 2016 - Förderbescheid für die Planung des Breitbandausbaus
Am 26. April 2016 nahmen Bürgermeisterin Inge Krauß und Hauptamtsleiterin Andrea Kreißig den Förderbescheid über 50.000 Euro für die Planung des Breitbandausbaus in Lichtentanne von Bundesminister Alexander Dobrindt entgegen.
Mit dem Geld wird das Ausbauprojekt für schnelles Internet in Lichtentanne und seinen Ortsteilen geplant und es werden die Antragsunterlagen für eine Bundesförderung dieses Projektes erstellt. Hierzu erfolgen Gespräche und Planungen mit der Telekom GmbH und weiteren Anbietern.
Die Umsetzung des Breitbandausbaus in Lichtentanne wird im Laufe des nächsten Jahres erfolgen. Für diesen zweiten Schritt vergibt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bis zu 15 Millionen Euro je Projekt, um die Umsetzung der Ausbauprojekte zu fördern.
Mit dem Bundesförderprogramm sollen unterversorgte Gebiete einen Netzzugang von mindestens 50 Mbit pro Sekunde erhalten. Insgesamt stehen für die Breitbandförderung aus Bundesmitteln rund 2,7 Milliarden Euro bereit.
MÄRZ 2017 - Bundes-Fördermittel für den Breitbandausbau
Am 21. März konnten Bürgermeisterin Frau Krauß und Hauptamtsleiterin Frau Kreißig den Fördermittelbescheid für den Breitbandausbau im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur von Bundesminister Herrn Dobrindt entgegennehmen.
Im Rahmen des mit diesen Mitteln geförderten Projektes wird ein hochleistungsfähiges Telekommunikationsnetz errichtet. Dazu sind u.a. Tiefbaumaßnahmen mit einer Länge von 22 Kilometern sowie die Verlegung von 77 Kilometern Glasfaserkabel vorgesehen.
Ziel ist es, 427 Haushalte und 57 Unternehmen zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s zu versorgen. Mehr als 80 Prozent der angegebenen Anschlüsse sollen mit 100 Mbit/s oder mehr versorgt werden.
MAI 2017 - Fördermittel des Freistaates Sachsen für den Breitbandausbau
Am 23. Mai übergab Staatssekretär Stefan Brangs, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für Digitales, vier Fördermittelbescheide in Höhe von 2,7 Millionen Euro.
Für Lichtentanne konnten Bürgermeister Herr Obst und Hauptamtsleiterin Frau Kreißig einen Bescheid über eine Million Euro in Empfang nehmen. Mit diesen Mitteln werden unterversorgte Haushalte, die von den Anbietern wie der Deutschen Telekom nicht ausgebaut werden, von der Kommune selbst mit Anschlüssen an das schnelle Internet versorgt.
Im Herbst soll die Vergabe der dafür notwendigen Baumaßnahmen erfolgen, so dass in Lichtentanne zukünftig alle Haushalte und Firmen über einen schnellen Internetzugang verfügen können.
Amtsblatt Ausgabe 06-07/2017: Artikel zur Übergabe des Fördermittelbescheides des Freistaates Sachsen

JANUAR 2018 - Ausschreibung der Erschließungsmaßnahme
Im Zeitraum November 2017 bis Januar 2018 erfolgte die Ausschreibung zum Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen in der Gemeinde Lichtentanne. Die Abgabefrist der EU-weiten Ausschreibung endete am 05.01.2018.
Nach Auswertung der vier eingegangenen Teilnahmeanträge konnte ausschließlich die Telekom Deutschland AG alle Anforderungen des Teilnahmewettbewerbs erfüllen. Diese wurde bis zum 04.05.2018 zur 1. Angebotsabgabe aufgefordert.
Das Angebot wurde ausgewertet und am 28.08.2018 fand eine Bieterverhandlung statt. Am 30.11.2018 wurde die Telekom zur Abgabe eines finalen Angebotes bis zum 14.12.20218 aufgefordert.
Im Anschluss musste die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Vertragsunterlagen prüfen und gab im Ergebnis den Vertragsentwurf für eine Bezuschlagung frei.
Zudem muss, aufgrund dessen, dass nur ein Bewerber im Vergabeverfahren verblieb, das Breitbandkompetenzzentrum Sachsen (BKZ) eine Prüfung zur Wirtschaftlichkeit des abgegebenen Angebots vornehmen.
APRIL 2019 - Vergabebeschluss des Gemeinderates Lichtentanne
In seiner Sitzung am 29. April 2019 beschloss der Gemeinderat über die Vergabe von Leistungen zum geförderten Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Gemeinde Lichtentanne auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells.
APRIL 2020 - Vertragsunterzeichnung durch die Telekom AG
Ende April 2020 wurde der Vertrag zum Breitbandausbau in unserer Gemeinde durch die Telekom AG unterzeichnet.
Grund für die Verzögerung waren fehlende Netzpläne.

SEPTEMBER 2021 - Erster Spatenstich zum Glasfaserausbau
Am 6. September 2021 erfolgte der erste Spatenstich zum Breitbandausbau in Lichtentanne mit Vertretern der Telekom AG, der atene KOM, des ausführenden Tiefbauunternehmens sowie Bürgermeister Tino Obst und Mitarbeiter*innen aus dem Rathaus.

Amtsblatt 09/2021: Artikel zum Start des Glasfaserausbaus in Lichtentanne

SEPTEMBER 2021 - Verlegung Glasfaserkabel in Lichtentanne
Im September 2021 erfolgte die Verlegung von Glasfaserkabeln in der Thomas-Müntzer-Straße, der Kohlenstraße und der Plauener Straße in Lichtentanne.

MAI 2022 - Verteilerkasten in Ebersbrunn
Im Mai 2022 erfolgte die Verbindung der Glasfaserleitungen in einem Verteilkasten im Ortsteil Ebersbrunn.

OKTOBER 2022 - Verlegung Glasfaserkabel in Ebersbrunn
Im Ortsteil Ebersbrunn wurden im Oktober 2022 Glasfaserleitungen in der K9303 verlegt.

APRIL 2024 - Breitbandanschlüsse für erste Haushalte freigeschaltet
Im April 2024 wurden folgende Straßenzüge freigeschaltet: Arndtstraße, Jahnstraße, Kohlenstraße, Rosa-Luxemburg-Straße. Damit kann die Nutzung des Glasfasernetzes nach Buchung eines entsprechenden Tarifes erfolgen.
Amtsblatt - Ausgabe 05/2024: Artikel zur Buchung von Breitbandtarifen

OKTOBER 2025 - Baufertigstellung und Inbetriebnahme
Mitte Oktober 2025 erfolgte die Fertigstellung des geplanten Breitbandausbaus im Gemeindegebiet Lichtentanne. Damit wurden die baulichen Voraussetzungen geschaffen, so dass die Inbetriebnahme des Breitbandnetzes erfolgte.
Projektbegleitende Informationen
Hier finden Sie weitergehende Informationen zum Breitbandausbau im Rahmen der Weiße-Flecken-Förderung, Anworten auf häufig gestellte Fragen und das Video der Informationsveranstaltung am 9. November 2020.
Informationen der Deutschen Telekom AG
Häufig gestellte Fragen
Wer baut aus?
Den Zuschlag für den Breitbandausbau der sogenannten "weißen Flecken" in der Gemeinde Lichtentanne erhielt die Telekom AG.
Wo wird ausgebaut?
Der Breitbandausbau erfolgt schrittweise und findet ausschließlich in genau definierten, förderfähigen Erschließungsgebieten statt. Ihre Adresse ist berücksichtigt, sofern kein anderer Netzbetreiber den Ausbau plant und bei Ihnen betreiberunabhängig weniger als 30 MBit/s im Download verfügbar sind. Ebenso werden die beiden komunalen Schulen angeschlossen.
Wann wird ausgebaut?
Der Ausbau beginnt voraussichtlich im Frühjahr 2021.
Was muss ich tun, um angeschlossen zu werden?
Der Versorgungsvertrag sieht vor, dass jeder förderfähige Haushalt/jedes Unternehmen innerhalb der Erschließungsgebiete einen Glasfaseranschluss bis ins Haus erhält. Die dafür notwendige Eigentümerzustimmungsanträge wurde durch die Gemeindeverwaltung an die betroffenen Haushalte versendet. Die Verlegung der Glasfaserkabel über die Hausgrundstücke erfolgen selbstverständlich nur mit Zustimmung der Eigentümer. Wird diese nicht erteilt, endet die Glasfaserleitung an der Grundstücksgrenze. Die Kosten für einen späteren Hausanschluss trägt der Eigentümer selbst. Wir empfehlen allen Eigentümern, sich an das zukunftsträchtige Glasfasernetz anzuschließen.
Was kostet der Glasfaseranschluss?
Der Glasfaseranschluss bis zum Hausübergabepunkt ist für im Rahmen des geförderten Breitbandausbauprojektes kostenfrei – unabhängig davon, ob dieses Netz genutzt wird.
Können bisherige Geräte und die Verkabelung weiterverwendet werden?
Ja! Vorhandene Telefone, Faxgeräte, Telefonanlagen und ggf. auch Router funktionieren bei entsprechenden Konfiguration der Glasfaserübergabe in der Regel weiter. Eine im Haus vorhandene Kupferverkabelung kann ab Netzwerkabschlusspunkt unter Berücksichtigung gewisser Rahmenparameter genutzt werden. Dieses ist jedoch immer individuell mit dem Ansprechpartner des Telekommunikationsanbieters abzuklären.
Muss das Grundstück aufgegraben werden?
Die Verlegung des Glasfaserkabels erfolgt meist unterirdisch in einem Leerrohr. Sofern das Gebäude nicht schon über ein freies Leerrohr bis zum öffentlichen Verkehrsraum verfügt, muss dies neu verlegt werden. Hierbei kommen je nach Untergrundbeschaffenheit und Länge der zu überwindenden Strecke unterschiedliche Verlegemethoden wie beispielsweise das Einschießen per Erdrakete, eine Spülbohrung oder die Verlegung im offenen Graben zum Einsatz. Die optimale Verlegemethode wird zwischen dem Eigentümer und dem Dienstanbieter individuell abgestimmt. Liegt das Kupferkabel oberirdisch, kann auch das Glasfaserkabel oberirdisch verlegt werden, sofern es die Mastlinie zulässt.
Wie sieht der Glasfaseranschluss im Haus aus?
Das Glasfaserkabel endet nach Mauerdurchführung am Glasfaserübergabepunkt. Dieser befindet sich in der Regel im Keller des Gebäudes. Die weitere Verkabelung im Haus hängt von den individuellen Gegebenheiten bzw. vorhandenen Geräten ab. Grundsätzlich muss das Lichtsignal der Glasfaser in ein elektronisches Signal „übersetzt“ werden, das Computer und Telefone verstehen. Hierfür gibt es unterschiedliche Lösungen, die zwischen Dienstanbieter und Eigentümer passgenau gefunden werden. Die angeschlossenen Geräte sind in Steckdosennähe anzubringen.
Ab wann kann das schnelle Internet genutzt werden?
Zwischen dem technischen Anschluss und der tatsächlichen Buchbarkeit kann es zu Verzögerungen kommen. Für diesbezügliche Fragen steht der unten benannte Ansprechpartner zur Verfügung.
Muss der Anbieter gewechselt werden, um einen Glasfaseranschluss zu bekommen?
Grundsätzlich stellt primär der mit dem Ausbau beauftragte Anbieter auch den Glasfaserdienst zur Verfügung. Per Versorgungsvertrag ist aber geregelt, dass Mitbewerber unter regulierten Konditionen auf die neu errichteten Netze zugreifen dürfen. Sollte ein Anbieterwechsel erforderlich sein, um das Glasfasernetz zu nutzen, ist eine frühzeitige Information zu Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen beim bisherigen Anbieter ratsam.
Ist der Glasfasertarif teuer?
Solange kein Tarif- oder Anbieterwechsel vorgenommen wird, bleibt erst einmal alles so wie bisher. Bei Buchung eines höherwertigen Tarifes bzw. bei Anbieterwechsel können abweichende Konditionen gelten.
Förderhinweis
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes. Die Mitfinanzierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erfolgt auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossenen Haushaltes.










