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Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 abgeleitet und beschlossen. Die abgeleiteten Bodenrichtwerte sind ab Mitte April 2026 unter dem Link www.boris.sachsen.de im Internet einsehbar.

 

Erläuterungen:

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken einer Zone (Bodenrichtwertzone), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. 

Es ist zudem möglich, die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung, Gerhart-Hauptmann-Weg 1, 08371 Glauchau, nach Terminabsprache einzusehen. Gemäß § 196 Abs. 3 BauGB kann jedermann Auskunft über deren Inhalt verlangen.