BannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbild

Achtung:

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Lichtentanne

Gemäß des Sächsischen Gesetzes zum Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sind die sächsischen Städte und Gemeinden für die Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und den Einsatz einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr nach dem Brandschutzbedarfsplan und die Ausstattung mit den erforderlichen baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen zuständig (§ 6, Abs. 1, Pkt. 2 SächsBRKG).
 

Ergänzend ist hierzu die Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Brandschutzbedarfsplan (aktuell mit Stand 2005), in welcher eine Überprüfung und Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung im Zeitraum von 3 bis 5 Jahren empfohlen wird.
Der Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 2019 wurde 2025 durch die Gemeindewehrleitung und die Gemeindeverwaltung Lichtentanne entsprechend aktualisiert.

 

Den aktuellen Brandschutzbedarfsplan samt Anlagen 1 bis 8 können Sie hier direkt herunterladen: