Grundlagen für die Berechnung der Grundsteuer
Es wird zwischen "Grundsteuer A" (für land- und forstwirtschaftliche oder gärtnerisch genutzte Grundstücke) und "Grundsteuer B" (für alle sonstig bebauten oder unbebauten Grundstücke) unterschieden.
Die Zuordnung eines Grundstückes zur Kategorie "Grundsteuer A oder B" erfolgt durch das Finanzamt. Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ist der Grundsteuermessbescheid, der jedem Grundsteuerpflichtigen vom Finanzamt zugestellt worden ist. Einwendungen, die sich gegen die persönliche oder sachliche Grundsteuerpflicht überhaupt oder gegen die im Grundsteuermessbescheid getroffenen Feststellungen richten, sind fristgerecht bei dem Finanzamt einzulegen, das den Grundsteuermessbescheid erlassen hat.
Die Grundsteuer errechnet sich aus dem vom Finanzamt ermittelten und im Grundsteuermessbescheid festgestellten Messbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde Lichtentanne. Die im Abgabenbescheid angewendeten Hebesätze werden in der Haushaltssatzung jährlich festgesetzt.