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Personalausweis beantragen


Allgemeine Informationen

Gültigkeit:
  6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
10 Jahre für Personen ab 24 Jahren
Ein vorläufiger Personalausweis gilt max. 3 Monate.

 

Persönliches Erscheinen ist bei Beantragung und Abholung notwendig.
 


Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz (PAuswG)

Personalausweisverordnung (PAuswV)

Sächsisches Gesetz über Personalausweise und Ausführung des Passgesetzes (SächsPersPassG)


Notwendige Unterlagen

  • alter Personalausweis oder Reisepass; Kinderausweis bzw. Kinderreisepass

  • bei Erstausstellung: Geburtsurkunde (ggf. Stammbuch)

  • digitales Foto (Fertigung in der Meldestelle oder über teilnehmende Fotografen oder dm-Drogerien*)

  • Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten bei Antragstellern unter 16 Jahre

* Das Lichtbild kann auch von einem zertifizierten Fotografen angefertigt werden. Eine Übersicht der registrierten Dienstleister finden Sie unter https://alfo-passbild.com/
Eine Übersicht der teilnehmenden Filialen der Drogeriemarktkette dm finden Sie unter https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462


Bearbeitungsdauer

ca. 2 bis 3 Wochen

Gebühren

Die Gebühren für die Erstellung des Personalausweises wurden im Jahr 2026 angepasst.

 

27,60 Euro   Antragstellende Personen unter 24 Jahren

46,00 Euro   Antragstellende Personen ab 24 Jahren

10,00 Euro   vorläufiger Personalausweis, 3 Monate gültig

  6,00 Euro   Lichtbildaufnahme vor Ort

Die Gebühr ist bei der Antragstellung (bar oder per EC-Karte) zu entrichten.

 

Weitere Gebührenregelungen

gebührenfrei sind:

  • erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion (bei Ausgabe oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres)

  • Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion

  • Erstmaliges Ändern der fünfstelligen Transport-PIN (in sechsstellige persönliche-PIN)

  • Ändern der Anschrift bei Umzug

  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

  • nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion

  • Ändern der PIN im Amt (z.B. PIN vergessen)

  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion


Ansprechpartner

Gemeinde Lichtentanne

 

Frau Reek
EG rechts
Telefon (0375) 5697-116


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).