Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist zwingend erforderlich. Die Aushändigung des Reisepasses ist persönlich oder gegen Vorlage einer Vollmacht an Dritte möglich.
Gültigkeit:
6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
10 Jahre für Personen ab 24 Jahren
1 Jahr für vorläufige Pässe
Für Vielreisende, deren Reisepässe durch häufige Visaeinträge schnell voll sind, können Reisepässe mit 48 statt der herkömmlichen 32 Seiten ausgestellt werden.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, innerhalb von 72 Stunden (3 Werktage) einen Express-Pass auszustellen. Die Ausstellung eines vorläufigen Passes erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn die Bearbeitungszeit eines Express-Passes nicht ausreichend ist.
Hinweis Kinderreisepass
Ab dem 1. Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr neu beantragt oder verlängert werden. Grundlage ist das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023). Darin wurde festgelegt, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.
Hinweis Auslandsreisen
Vor einer Auslandsreise sollten Sie sich rechtzeitig informieren, welche Dokumente Sie zur Einreise benötigen und wie lange diese gegebenenfalls bei der Einreise noch gültig sein müssen. Genauere Informationen erteilt Ihnen das Auswärtige Amt.
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