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Reisepass beantragen


Allgemeine Informationen

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist zwingend erforderlich. Die Aushändigung des Reisepasses ist persönlich oder gegen Vorlage einer Vollmacht an Dritte möglich.

 

Gültigkeit:

   6 Jahre für Personen unter 24 Jahren

10 Jahre für Personen ab 24 Jahren

   1 Jahr für vorläufige Pässe

 

Für Vielreisende, deren Reisepässe durch häufige Visaeinträge schnell voll sind, können Reisepässe mit 48 statt der herkömmlichen 32 Seiten ausgestellt werden.

 

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, innerhalb von 72 Stunden (3 Werktage) einen Express-Pass auszustellen. Die Ausstellung eines vorläufigen Passes erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn die Bearbeitungszeit eines Express-Passes nicht ausreichend ist.

 

Hinweis Kinderreisepass

Ab dem 1. Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr neu beantragt oder verlängert werden.
Grundlage ist das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023). Darin wurde festgelegt, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

 

Hinweis Auslandsreisen

Vor einer Auslandsreise sollten Sie sich rechtzeitig informieren, welche Dokumente Sie zur Einreise benötigen und wie lange diese gegebenenfalls bei der Einreise noch gültig sein müssen. Genauere Informationen erteilt Ihnen das Auswärtige Amt.

 

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen des BMI rund um das Thema Reisepass.


Rechtsgrundlagen

Passgesetz (PassG)

Passverordnung (PassV) 


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis und/oder Reisepass

  • Geburtsurkunde (ggf. Stammbuch)

  • digitales Foto (Fertigung in der Meldestelle oder über teilnehmende Fotografen oder dm-Drogerien möglich*)

  • Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten bei Antragstellern bis Vollendung des 18. Lebensjahre

  • Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist der Antrag durch das Kind persönlich zu unterschreiben (Unterschrift vor dem 10. Lebensjahr möglich).

  • Ab dem 6. Lebensjahr müssen Fingerabdrücke zwingend abgegeben werden.


* Das Lichtbild kann auch von einem zertifizierten Fotografen angefertigt werden. Eine Übersicht der registrierten Dienstleister finden Sie unter https://alfo-passbild.com/
Eine Übersicht der teilnehmenden Filialen der Drogeriemarktkette dm finden Sie unter https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462


Bearbeitungsdauer

min. 4 bis 5 Wochen

Gebühren

26,00 Euro vorläufiger Reisepass

37,50 Euro Reisepass unter 24 Jahre

70,00 Euro Reisepass ab 24 Jahre

32,00 Euro Expressverfahren Reisepass (zusätzlich)

22,00 Euro 48-Seiten-Pass (zusätzlich)

Die Gebühr ist bei der Antragstellung (bar oder per EC-Karte) zu entrichten.


Ansprechpartner

Gemeinde Lichtentanne

 

Frau Reek
EG rechts
Telefon (0375) 5697-116


Formulare

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