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Verkehrsrechtliche Anordnung


Allgemeine Informationen

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist zu beantragen, wenn im Rahmen von Baumaßnahmen oder Veranstaltungen die öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Fußwege usw.) in ihrer Nutzbarkeit teilweise oder vollständig eingeschränkt werden.

 

Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand (§§ 1 bis 4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i. V. m. dem Gebührentarif (GebTSt) in der jeweils geltenden Fassung).

 

Weitere Gebühren für Nachträge, Verlängerungen von verkehrsrechtlichen Anordnungen und Veranstaltungen sind im Gebührenverzeichnis der Gemeinde Lichtentanne zu finden.

 

Der Antrag sollte dem Ordnungsamt der Gemeinde Lichtentanne 10 Arbeitstage vor Beginn der Bauarbeiten vorliegen, um eine fristgerechte Bearbeitung zu ermöglichen.


Wird der Antrag weniger als 3 Arbeitstage* vor Beginn der Bauarbeiten eingereicht, wird für die beschleunigte Bearbeitung ein Eilzuschlag in Höhe von 20% bis 50% der ursprünglichen Anordnung erhoben. (* Arbeitstage = Montag bis Freitag)


Rechtsgrundlagen

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Gebührentarif (GebTSt)

Gebührenverzeichnis der Gemeinde Lichtentanne


Bearbeitungsdauer

10 Arbeitstage

Ansprechpartner

Gemeinde Lichtentanne

 

Herr Ludwig
EG rechts
Telefon (0375) 5697-120


Formulare


Merkblätter

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