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Wohngeld beantragen


Allgemeine Informationen

Wohnen kostet Geld - oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deshalb leisten der Bund und das Land je zur Hälfte in solchen Fällen mittels Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz finanzielle Hilfe.

Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder Belastung gezahlt. Ein Teil der Aufwendungen für den Wohnraum muss in jedem Fall vom Antragsteller und von den zum Haushalt gehörenden Familienmitgliedern selbst getragen werden.

Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen.

Das Wohngeld wird für Mieter von Wohnraum als Mietzuschuss und für Eigentümer von selbstgenutzten Wohneigentum als Lastenzuschuss geleistet.


Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen formgerechten Wohngeldantrag stellen und die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen und erfüllen. Der Antrag gilt ab dem Monat, in dem er bei der Wohngeldstelle eingeht.

Die Bewilligung erfolgt gefristet. Nach Ablauf ist ein erneuter Antrag zu stellen.

Wohngeldrechtliche Änderungen seit 2005:

 

Hinweise für Studenten und Auszubildende:

 

Hinweise für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende:

 

Zuständigkeit:

Landkreis Zwickau

Landratsamt Zwickau
- Sozialamt -
Werdauer Str. 62
08056 Zwickau 


Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz (WoGG)

Wohngeldverordnung  (WoGV)


Notwendige Unterlagen

  • Wohngeldantrag (erhältlich im Bürgerservice der Gemeinde Lichtentanne oder direkt im Landratsamt Zwickau)

     

     


Ansprechpartner

Gemeinde Lichtentanne

 

Frau Weinper
EG rechts
Telefon (0375) 5697-132