Urkunde / beglaubigter Ausdruck aus Personenstandsregistern
Allgemeine Informationen
Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt oder Ehe beurkundet hat.
Personenstandsurkunden werden auf Antrag denjenigen Personen ausgestellt, auf die sich der jeweilige Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Beantragung per Post, E-Mail oder Telefax
Nutzen Sie das Formular zur Beantragung von beglaubigten Ausdrucken oder Urkunden oder richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck bzw. eine Urkunde aus dem Personenstandsregister auszufertigen. Die Beantragung kann auch per E-Mail an gesendet werden.
Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
Name, Vorname
Ihre Kontaktdaten
Geburtsdatum und -ort
bei Geburtsurkunde: Namen und Vornamen der Eltern
wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Passes bei.
Sollten weitere Nachweise erforderlich sein, setzt sich das Standesamt mit Ihnen in Verbindung.
Vor Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die Urkunde wird nach Zahlungseingang an Sie verschickt.
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz §§ 55, 62
Notwendige Unterlagen
Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
Bei Beantragung per Post, E-Mail oder Telefax:
Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Passes bei.
Gebühren
beglaubigter Ausdruck aus dem Personenstandsregister (erstes Exemplar):
EUR 15,00
bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare
je EUR 7,00
gleiches gilt für Urkunden aus dem jeweiligen Register
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