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Eheschließung


Allgemeine Informationen

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt anmelden. Früher wurde dieser Vorgang als „Aufgebot bestellen“ bezeichnet. Die Eheschließenden müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der beiden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Bitte beachten Sie: Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht derselbe sein, an dem Sie später heiraten. Grundsätzlich können Sie Ihre Ehe in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Trauung sind voneinander unabhängig. Trauzeugen oder Trauzeuginnen sind bei der standesamtlichen Eheschließung nicht verpflichtend. Wenn Sie dies wünschen, können Sie jedoch gemäß § 1312 BGB bis zu zwei Personen als Trauzeugen bzw. Trauzeuginnen benennen.

Termine

Hinweis zu möglichen Terminen für Eheschließungen
Wenn Sie Ihre Eheschließung in Lichtentanne durchführen möchten, können Sie gern bei uns im Standesamt anfragen, ob an diesen Tagen noch freie Kapazitäten bestehen oder ob Ihr Wunschtermin realisiert werden kann. Ihren Wunschtermin fragen Sie bitte mit Hilfe des unten stehenden Formulars an und senden dieses per E-Mail an oder per Post an Standesamt Lichtentanne, Hauptstraße 69, 08115 Lichtentanne. Die Zusage für Ihren Termin erhalten Sie per E-Mail oder per Post. 
Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Eheschließungen auch an Wochentagen möglich sind. Unsere Standesbeamtinnen bemühen sich, Ihren Terminwunsch bestmöglich zu berücksichtigen.

Fristen

Die gesetzliche Frist zur Anmeldung einer Eheschließung beträgt 6 Monate.
Das heißt, die offizielle Anmeldung mit allen notwendigen Unterlagen hat trotz Terminreservierung 6 Monate vor Ihrem Termin zu erfolgen. Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Sollten Sie sich einen Monat vor Ihrer geplanten Eheschließung nicht gemeldet haben, wird die Terminreservierung gestrichen. 
Da dieser Zeitraum für die Planung größerer Hochzeiten oft zu knapp bemessen ist, haben wir uns dazu entschieden, Reservierungen für Hochzeiten für das kommende Jahr bereits ab Ende Oktober des aktuellen Jahres anzunehmen. 
Die Burgkapelle auf der Burg Schönfels bietet Platz für 30 bis 35 Gäste und das Bürgerhaus Lichtentanne bietet Platz für max. 24 Gäste.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung.


Notwendige Unterlagen

Bei deutschen Staatsangehörigen, die ihre erste Ehe eingehen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)

  • wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde:

    • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (vom Standesamt des Geburtsortes)

Bei Partnern und Partnerinnen, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten (zusätzlich):

  • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil;

  • im Todesfall die Eheurkunde und die Sterbeurkunde des früheren Ehepartners/Ehepartnerin oder

  • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Ehebuch mit Vermerk über die rechtskräftige Scheidung (vom Standesamt des Eheschließungsortes) beziehungsweise

  • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft

 

Hinweis: Erfolgte die Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bringen Sie hierzu mit:

  • alle Heiratsurkunden

  • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)

  • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer

Bei Partnern und Partnerinnen, die gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind (zusätzlich):

  • Geburtsurkunden der Kinder

  • ggf. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung 

Bei einem Partner oder Partnerin aus dem Ausland setzen Sie sich bitte mit unseren Standesbeamtinnen in Verbindung.
 

Fremdsprachige Urkunden:
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Übersetzerin.
Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde.
 

Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern.
 


Gebühren

Anmeldung der Eheschließung

EUR 60,00
 

  • für jedes zu beachtende ausländisches Recht, zusätzlich: EUR 35,00

  • bei Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen oder Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt, zusätzlich: EUR 35,00

  • bei Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung aufzunehmen ist, zusätzlich: EUR 33,00

  • bei Vorprüfung bezüglich der Entscheidung in Ehesachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Pflicht zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim zuständigen Oberlandesgericht, zusätzlich: EUR 30,00

  • erneutes Prüfen der Voraussetzungen: EUR 27,00

 

Eheschließung

am Amtssitz des Standesamtes: 

  • zu den allgemeinen Öffnungszeiten: EUR 20,00

  • außerhalb der Öffnungszeiten: EUR 80,00

 

außerhalb des Amtssitzes des Standesamtes

  • zu den allgemeinen Öffnungszeiten: EUR 100,00

  • außerhalb der Öffnungszeiten: EUR 120,00

 

Eheschließung durch ein anderes Standesamt, zusätzlich EUR 30,00

Urkunden: EUR 15,00; jede weitere EUR 7,00

 

Hinweise: Die Gebühren können in anderen Bundesländern abweichen. Über die Verwaltungsgebühren hinaus können für die Durchführung der Eheschließung weitere Kosten entstehen.
 


Ansprechpartner

Amt für Innere Verwaltung, Ordnung und Sicherheit, Brandschutz

 

Frau Schneider
1. OG
Telefon (0375) 5697-125

Frau Weinper
EG rechts
Telefon (0375) 5697-132


Formulare

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