Öffentlicher Hinweis der Unteren Landwirtschaftsbehörde, Umweltamt, Landkreis Zwickau
Über die Genehmigung zur Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung (Gemeinde) | Größe in ha | Nutzungsart gem. Angaben im Vertrag / Katasterkarte |
Stenn (Lichtentanne) | 0,7700 | Landwirtschaftsfläche mit Vierseitenhof |
Stenn (Lichtentanne) | 0,0139 | Gartenfläche |
Leistungsfähigen landwirtschaftlichen Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem Landratsamt Zwickau, Umweltamt,- Untere Landwirtschaftsbehörde – Zum Sternplatz 7, 08412 Werdau, bis zum 24.03.2026 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden.
Die konkreten Flurstücksnummern können bei Erwerbsinteresse bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde unter Tel. 0375 / 4402 26336 erfragt werden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung eines Erwerbsinteressenten keinerlei Erwerbsansprüche begründet und den Absender nicht zum Beteiligten am Verwaltungsverfahren macht.