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Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

Landkreis Zwickau:

Zum Schutz des Wasserhaushaltes und des ökologischen Zustandes unserer Gewässer wird in der aktuellen Niedrigwassersituation die Wasserentnahme über Pumpvorrichtung aus Bächen, Flüssen und Seen beschränkt.

 

zur Webseite des Landkreises Zwickau

 

Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt nach Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Zwickau am 15. Juli 2026 in Kraft.

 

Für Fragen zum geltenden Wasserrecht steht die untere Wasserbehörde des Umweltamtes telefonisch unter 0375 4402-26210 oder per E-Mail an zur Verfügung.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

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