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Feuerwerk abbrennen


Allgemeine Informationen

Informationen zur Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen und Erwerb eines Feuerwerkes erhalten Sie im Bereich Ordnung & Sicherheit.


Rechtsgrundlagen

§ 24 Abs. 1 der 1. SprengV
§ 22 Abs. 1 der 1. SprengV

§ 23 Abs. 1 und 2 der 1. SprengV


Notwendige Unterlagen

Antrag Abbrennen Feuerwerk


Ansprechpartner

Gemeinde Lichtentanne

 

Herr Ludwig
EG rechts
Telefon (0375) 5697-120


Formulare

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