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Hund anmelden, abmelden


Allgemeine Informationen

Steuerpflicht
Steuerpflichtig ist, wer einen über 3 Monate alten Hund hält.

 

Pflichten zur An- und Abmeldung von Hunden

Anmeldepflicht
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bei der Gemeindeverwaltung Lichtentanne anzumelden.

 

Abmeldepflicht
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von 2 Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder verendet ist oder nachdem der Halter aus der Gemeinde Lichtentanne weggezogen ist, bei der Gemeindeverwaltung Lichtentanne abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.


Wird diese Frist versäumt, wird die Steuer bis Ende des Monats berechnet, in dem die Abmeldung eingeht.

 

Die Fristen für die An- und Abmeldung betragen 2 Wochen nach Aufnahme / Verendung / Tötung.

 

Wohnungswechsel, Hundezeichen, Ersatzhunde

Wohnungswechsel
Bei Wohnungswechsel von Hundehaltern wird um Angabe der neuen Anschrift gebeten.

 

Hundezeichen
Jeder steuerpflichtige Hund muss stets das für ihn gültige Hundezeichen tragen. Verloren gegangene Hundezeichen werden gegen Gebühr ersetzt.

 

Ersatzhunde
Wird anstelle eines nachweislich verendeten oder getöteten Hundes vom selben Halter ein anderer Hund angeschafft, so ist der verendete oder getötete Hund bei der Gemeindeverwaltung Lichtentanne abzumelden. Der angeschaffte Hund ist ebenso bei der Gemeindeverwaltung Lichtentanne anzumelden.


Rechtsgrundlagen

Hundesteuerstazung der Gemeinde Lichtentanne


Gebühren

    50,00 Euro pro Kalenderjahr für den ersten Hund

    60,00 Euro pro Kalenderjahr für jeden weiteren Hund

300,00 Euro pro Kalenderjahr für gefährliche Hunde


Ansprechpartner

Gemeinde Lichtentanne

 

Frau Mehnert
2. OG rechts
Telefon (0375) 5697-123


Formulare

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