Anmeldepflicht
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bei der Gemeindeverwaltung Lichtentanne anzumelden.
Abmeldepflicht
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von 2 Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder verendet ist oder nachdem der Halter aus der Gemeinde Lichtentanne weggezogen ist, bei der Gemeindeverwaltung Lichtentanne abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Wird diese Frist versäumt, wird die Steuer bis Ende des Monats berechnet, in dem die Abmeldung eingeht.
Die Fristen für die An- und Abmeldung betragen 2 Wochen nach Aufnahme / Verendung / Tötung.