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Meldebescheinigung


Allgemeine Informationen

Mit der Meldebescheinigung wird Ihr aktueller Wohnsitz nachgewiesen.


Die Aufenthaltsbescheinigung enthält zusätzlich Angaben über Familienstand und den gesamten Aufenthaltszeitraum in der Gemeinde Lichtentanne.


Rechtsgrundlagen

§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Beantragung durch persönliche Vorsprache oder mit Vorlage einer Vollmacht vom Betroffenen


Gebühren

12,00 Euro


Ansprechpartner

Gemeinde Lichtentanne

 

Frau Reek
EG rechts
Telefon (0375) 5697-116