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Reisegewerbekarte beantragen


Allgemeine Informationen

Eine Reisegewerbekarte wird für das Betreiben eines Reisegewerbes benötigt.

Ihr Führungszeugnis und den Gewerbezentralregisterauszug senden Sie bitte an folgende Adresse:

 

Gemeinde Lichtentanne, Gewerbeamt
Hauptstraße 69

08115 Lichtentanne

 

(Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Einwohnermeldebehörde.)

 

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie kostenfrei beim

 

Finanzamt Zwickau-Land

Äußere Schneeberger Str. 62

08056 Zwickau

Tel. 0375 / 44-400


Notwendige Unterlagen

  • Antrag

  • gültiger Personalausweis mit aktueller Wohnadresse bzw.
    gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung

  • aktuelles Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei einer Behörde

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)

  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • ein aktuelles Foto im Passbildformat

  • Gesundheitszeugnis (beim Umgang mit unverpackten Lebensmitteln oder Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln gem. § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz))


Bearbeitungsdauer

mindestens 3 Wochen

Ansprechpartner

Gemeinde Lichtentanne

 

Frau Gleißl
EG rechts
Telefon (0375) 5697-134


Formulare

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