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Wohnung Statuswechsel


Allgemeine Informationen

Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen, so ist die vorwiegend benutzte Wohnung immer die Hauptwohnung (Lebensmittelpunkt des Einwohners). Eine Änderung des Status einer Wohnung liegt vor, wenn

  • die Hauptwohnung zur Nebenwohnung oder

  • die Nebenwohnung zur Hauptwohnung

erklärt werden soll.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis und/oder Reisepass


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Gemeinde Lichtentanne

 

Frau Reek
EG rechts
Telefon (0375) 5697-116


Formulare

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