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Vergnügungssteuer


Allgemeine Informationen

Der Vergnügungssteuer unterliegen Spielgeräte mit und ohne Gewinnbeteiligung. Die Steuer für Spielgeräte wird als Pauschalsteuer nach festen Sätzen erhoben.

 

Desweiteren wird eine Pauschalsteuer für Veranstaltungen nach der Größe des genutzten Raumes bzw. der genutzten Fläche erhoben.

Die Steuerpflicht entsteht zu Beginn der Veranstaltung bzw. mit Aufstellung des Gerätes.

 

Vergnügungen, die in der Gemeinde veranstaltet werden, sind spätestens 3 Werktage vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde anzumelden.


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Spielgeräte:

13 v. H. des Einspielergebnisses, mindestens 23 Euro für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit pro Kalendermonat

35,00 Euro für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit pro Kalendermonat

500,00 Euro für Spielgeräte mit Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Verherrlichung/Verharmlosung des Krieges

 

Veranstaltungen:

1,00 Euro je 10 m² Fläche, mindestens 20,00 Euro pro Veranstaltung


Ansprechpartner

Gemeinde Lichtentanne

 

Frau Mehnert
2. OG rechts
Telefon (0375) 5697-123