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Wohnsitz anmelden, abmelden, ummelden


Allgemeine Informationen

Eine persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich. Jedoch kann eine Person aus der Familie unter Vorlage der Dokumente die Anmeldung für alle Familienmitglieder vornehmen.

Wohnsitz anmelden

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Eine Anmeldung vor dem Einzug ist nicht möglich.

 

Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden durch diejenige Person angemeldet, in dessen Wohnung sie ziehen. Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, bedarf es der Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils.

 

Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt, hat dieser die Meldepflicht wahrzunehmen. Der Betreuerausweis oder der Gerichtsbeschluss ist bei der Meldebehörde vorzulegen.

Besitzen Sie mehrere Wohnungen im Bundesgebiet, ist die überwiegend benutzte Wohnung Ihre Hauptwohnung.

 

Wohnsitzanmeldung online

Ab sofort ist die Wohnsitzanmeldung auch online über das Serviceportal wohnsitzanmeldung.gov.de möglich. Bitte beachten Sie die Voraussetzungen:

  • BundID-Konto

  • gültiger Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion inkl. PIN

  • NFC-fähiges Smartphone oder USB-Kartenlesegerät

  • AusweisApp

  • Wohnungsgeberbestätigung (sofern Sie zur Miete wohnen)

 

Wohnsitz ummelden

Bei einem Umzug innerhalb unserer Gemeinde melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen im Einwohnermeldeamt.

Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden durch diejenige Person angemeldet, in dessen Wohnung sie ziehen. Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, bedarf es der Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils.

 

Wohnsitz abmelden

Eine Abmeldung wird erforderlich, wenn jemand aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht.

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz

Anmeldung Wohnsitz: §§ 17 Abs. 1 und 21 BMG

Ummeldung Wohnsitz: § 17 BMG

Abmeldung Wohnsitz: § 17 Abs. 2 BMG


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis und/oder Reisepass

Anmeldung / Ummeldung

  • Wohnungsgeberbestätigung

Anmeldung Minderjährige

  • Geburtsurkunde bei Kindern ohne gültiges Dokument

  • Einwilligungserklärung Sorgeberechtigte zum Umzug

Ummeldung Minderjährige

  • Einwilligungserklärung Sorgeberechtigte zum Umzug


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Gemeinde Lichtentanne

 

Frau Reek
EG rechts
Telefon (0375) 5697-116


Formulare

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