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Familienpass beantragen


Allgemeine Informationen

Seit mehr als 25 Jahren gibt es den Familienpass des Freistaates Sachsen. Damit können Familien Museen, Schlössern, Burgen und Parks besuchen.

Wer erhält einen Familienpass?

 

Wie lange gilt der Familienpass?

 

Für welche Einrichtungen des Freistaates Sachsen gilt der Familienpass?


Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Familienpasses

  • Nachweis über den Wohnsitz in Sachsen (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Bescheinigung, aus der sich der Wohnsitz ergibt), eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder und gegebenenfalls einen Schwerbehindertenausweis des Kindes


Ansprechpartner

Gemeinde Lichtentanne

 

Frau Weinper
EG rechts
Telefon (0375) 5697-132


Formulare

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