BannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbild

Achtung:

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Kirchenaustritt


Allgemeine Informationen

Vereinbaren Sie einen Temin in Ihrem Wohnsitz-Standesamt. Dort können Sie die Erklärung zum Kirchenaustritt abgeben.

 

Hinweis:

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Kirchenaustritt wirksam geworden ist.
Mitteilungen über den Kirchenaustritt erfolgen durch das Standesamt an die zuständige Meldebehörde und an die zuständige Kirchverwaltung.
 


Rechtsgrundlagen

Sächsisches Kirchensteuergesetz (SächsKiStG)


Notwendige Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass


Gebühren

Bescheinigung des Standesamtes über Aufnahme einer Niederschrift über eine mündliche Austrittserklärung (nach § 3 Abs. 1 SächsKiStG):

25 Euro/Person
 

Bescheinigung über den Kirchenaustritt durch Ausfertigung der Niederschrift über eine mündliche Austrittserklärung:

10 Euro/Person
 


Ansprechpartner

Amt für Innere Verwaltung, Ordnung und Sicherheit, Brandschutz

 

Frau Schneider
1. OG
Telefon (0375) 5697-125

Frau Weinper
EG rechts
Telefon (0375) 5697-132