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Befreiung von der Ausweispflicht


Allgemeine Informationen

Wenn Sie volljährig sind, benötigen Sie in Deutschland einen Personalausweis oder einen Pass. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Ausweispflicht befreit werden, wenn Sie keinen Ausweis beantragen oder nutzen können.

 

Sie können die Befreiung als Vormund, in Vertretung oder als bevollmächtigte Person beantragen, wenn die betroffene Person es nicht selbst tun kann. Die Befreiung dient zur Erleichterung für Betroffene. Menschen, die zum Beispiel schwer erkrankt oder pflegebedürftig sind.

 

Voraussetzungen

Die genauen Voraussetzungen sind sehr individuell und hängen von Ihrem Einzelfall ab. Die nachfolgenden Voraussetzungen können zu einer Befreiung führen:

  • Sie oder die betroffene Person ist voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtungen untergebracht.

  • Sie oder die betroffene Person können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.

Auch andere Voraussetzungen können zu einer Befreiung führen. Weitere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.


Notwendige Unterlagen

  • alle  Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) der betroffenen Person

  • ärztliches Attest über die Erkrankung oder Behinderung, aus der hervorgeht, dass die betroffene Person nicht mehr alleine am öffentlichen Leben teilnehmen kann

  • Wenn Sie die betroffene Person betreuen, zusätzlich: Ihr Personalausweis oder Reisepass und Ihren Betreuerausweis

  • Wenn Sie von der betroffenen Person bevollmächtigt wurden, zusätzlich: Ihren Personalausweis oder Reisepass und die Vollmacht


Ansprechpartner

Amt für Innere Verwaltung, Ordnung und Sicherheit, Brandschutz

 

Frau Reek
EG rechts
Telefon (0375) 5697-116


Formulare

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